Allgemeine Geschäftsbedingungen

Webschmiede Bremen

Inh. Axel Schöttle

Richard-Dunkel-Straße 120

Lloyd Industrie Park

28199 Bremen

– im Folgenden: Auftragnehmer –

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt grundsätzlich keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Abweichend hiervon gilt Teil 6 dieser AGB auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.

1.3.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).

1.3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung") auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools oder Zertifikaten sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten.

2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich.

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft.

2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das primär die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart.

2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung.

2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden Daten und/oder Systemumgebungen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden.

2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools oder Zertifikaten sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen zu beraten.

2.2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung verantwortlich.

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge"). Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden.

2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite.

2.4 Webhosting

2.4.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden auch das Hosten der von ihm erstellten Webseiten / Shops an. Der Auftragnehmer wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen.

2.4.2 Die Verfügbarkeit der vom Auftragnehmer zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten höherer Gewalt.

2.4.3 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen.

2.4.4 Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine rechtswidrigen, jugendgefährdenden oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte gespeichert werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Kenntnis solcher Inhalte angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Gestaltung von Printprodukten

3.1.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Banner, Postgrafiken, Plakate, Schilder, Flyer, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfe). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.

3.1.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

3.1.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen.

3.1.4 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche erforderlichen Daten vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt.

3.1.5 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer neben den vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer gängigen Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG).

3.2 Abwicklung von Printaufträgen

3.2.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten an, als Direktgeschäft oder Vermittlungsgeschäft.

3.2.2 Beim Direktgeschäft ist Vertragspartner des Kunden ausschließlich der Auftragnehmer.

3.2.3 Beim Vermittlungsgeschäft entsteht die Vertragsbeziehung allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister.

3.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Druckdaten vor Übermittlung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

3.3 Erstellung von Texten / Copywriting

3.3.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.).

3.3.2 Dem Kunden steht das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen.

3.3.3 Die Veröffentlichung der Texte erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden.

3.4 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.4.1 Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos.

3.4.2 Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

3.4.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu.

3.4.4 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

3.4.5 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Bei der Erstellung von Logos wird vorbehaltlich abweichender Regelungen ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Bei allen übrigen Designs wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

3.4.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO-Marketing

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking) wird nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

5.2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

5.3 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

5.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung – an den Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.

5.4.2 Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.

5.4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den eigenen Namen in angemessener Weise im Footer und im Impressum der erstellten Webseite(n) zu platzieren.

5.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrages hinaus.

5.6 Haftung/Freistellung

5.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

5.7 Schlussbestimmungen

5.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand.

5.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt.

Teil 6 – Verkauf digitaler Produkte (Website-Check Premium-Report)

Hinweis: Dieser Teil gilt abweichend von Ziffer 1.1.2 auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

6.1 Geltungsbereich

6.1.1 Die Bestimmungen dieses Teils gelten ergänzend zu den übrigen Regelungen dieser AGB für den Kauf digitaler Produkte über die Website check.webschmiede-bremen.com (nachfolgend „Website-Check-Plattform"). Abweichend von Ziffer 1.1.2 können auch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Verträge über den Kauf digitaler Produkte gemäß diesem Teil abschließen.

6.1.2 Soweit in diesem Teil keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB, insbesondere die Regelungen zur Haftung (Ziffer 5.6) und zu den Schlussbestimmungen (Ziffer 5.7), entsprechend.

6.2 Leistungsbeschreibung

6.2.1 Der Auftragnehmer bietet über die Website-Check-Plattform einen kostenlosen Website-Check an, bei dem die Website des Kunden hinsichtlich technischer SEO, Performance und KI-Sichtbarkeit analysiert wird. Der kostenlose Check liefert eine Übersicht der Analyseergebnisse mit Gesamtbewertung.

6.2.2 Darüber hinaus bietet der Auftragnehmer einen kostenpflichtigen „Premium Website-Check Report" (nachfolgend „Premium-Report") an. Dieser umfasst drei detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen in Form von PDF-Dokumenten:

  • Technische SEO optimieren
  • Performance & Ladezeiten verbessern
  • KI-Sichtbarkeit erhöhen

6.2.3 Die im Premium-Report enthaltenen Empfehlungen und Anleitungen stellen allgemeine Handlungsempfehlungen dar. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Der Auftragnehmer schuldet kein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein konkretes Ranking in Suchmaschinen oder eine bestimmte Performance-Verbesserung). Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden.

6.3 Vertragsschluss

6.3.1 Die Darstellung des Premium-Reports auf der Website-Check-Plattform stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

6.3.2 Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er den Bestellvorgang durchläuft und die Zahlung über den angebotenen Zahlungsdienstleister abschließt. Mit Abschluss des Zahlungsvorgangs kommt der Vertrag zustande.

6.3.3 Der Vertragstext wird vom Auftragnehmer nicht gesondert gespeichert. Der Kunde kann diese AGB jederzeit auf der Website-Check-Plattform einsehen.

6.4 Preise und Zahlung

6.4.1 Der Preis für den Premium-Report beträgt 67,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (brutto). Es fallen keine weiteren Kosten an.

6.4.2 Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. Der Kunde kann über PayPal mit seinem PayPal-Konto oder per Debit-/Kreditkarte (als Gast) bezahlen. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von PayPal.

6.4.3 Die Fälligkeit der Zahlung tritt mit Abschluss des Bestellvorgangs ein.

6.5 Bereitstellung und Lieferung

6.5.1 Der Premium-Report wird dem Kunden unmittelbar nach Zahlungseingang als digitaler Download auf der Website-Check-Plattform bereitgestellt.

6.5.2 Voraussetzung für den Download ist ein internetfähiges Endgerät mit einem gängigen PDF-Reader.

6.5.3 Der Download-Link bleibt für den Kunden auf der Website-Check-Plattform nach Zahlungseingang dauerhaft verfügbar.

6.6 Widerrufsrecht

6.6.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die über den Widerrufsbutton im Footer der Website-Check-Plattform abrufbar ist.

6.6.2 Der Kunde kann vor Abschluss des Bestellvorgangs durch Setzen eines Häkchens erklären, dass er ausdrücklich verlangt, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung (Bereitstellung des Downloads) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

6.6.3 Sofern der Kunde die Erklärung nach Ziffer 6.6.2 abgibt und die Zahlung abschließt, erlischt das Widerrufsrecht mit Bereitstellung des Downloads.

6.7 Nutzungsrechte

6.7.1 Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Inhalten des Premium-Reports ein.

6.7.2 Der Kunde darf den Premium-Report ausschließlich für eigene Zwecke nutzen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Weiterverwendung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

6.8 Haftung für digitale Produkte

6.8.1 Ergänzend zu den allgemeinen Haftungsregelungen (Ziffer 5.6) gilt: Der Premium-Report enthält allgemeine Empfehlungen und Handlungsanleitungen zur Optimierung von Webseiten. Er stellt ausdrücklich keine Rechts-, Steuer- oder IT-Sicherheitsberatung dar.

6.8.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den Eintritt bestimmter Ergebnisse (z. B. Verbesserung des Suchmaschinen-Rankings, Steigerung der Ladegeschwindigkeit).

6.8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Umsetzung der im Premium-Report enthaltenen Empfehlungen durch den Kunden oder Dritte entstehen, es sei denn, die Empfehlungen waren offensichtlich fehlerhaft und der Auftragnehmer hat dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Hinweis: Diese AGB wurden mit größter Sorgfalt erstellt, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen die Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.